Verschiebung des Zeitplans für das CanG aufgrund einer Bundestagsdebatte

Es gibt wichtige Updates bezüglich des Cannabis-Gesetzes (CanG). Wegen einer Bundestagsdebatte zum Thema Israel wurde die für diese Woche geplante 1. Lesung des CanG auf die nächste Woche verlegt. Ein genaues Datum steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest. Für alle, die gespannt auf die Anhörung im Gesundheitsausschuss warten, sie soll am 06. November 2023 nachmittags stattfinden.

Die guten Nachrichten: Die Koalitionsfraktionen sind fest entschlossen, am ursprünglichen Termin für die 2. und 3. Lesung des Gesetzes am 16. November 2023 festzuhalten. Das bedeutet, dass die Möglichkeit besteht, dass das CanG wie geplant am 1. Januar 2024 in Kraft treten kann.

Neuigkeiten zu den weiteren Säulen des CanG

Interessant ist auch die Fortschritt in Bezug auf die 2. und 3. Säule des CanG. Zum besseren Verständnis:

Die “2. Säule” beschäftigt sich mit einem regionalen Modellvorhaben, das kommerzielle Lieferketten und Fachgeschäfte betrifft. Es ist wissenschaftlich konzipiert und hat eine regionale und zeitliche Begrenzung. Die Vorbereitungen dafür laufen bereits in der Bundesregierung.

Das spannende Element ist jedoch die Erwähnung der “3. Säule”. Hier geht es um die Weiterentwicklung und Flexibilisierung des EU-Rechtsrahmens zum legalen Anbau und Verkauf von Cannabis. Dies ist ein großer Schritt, insbesondere da dieser Begriff von der Regierungsseite bisher nicht verwendet wurde.

Viele von uns werden erfreut sein zu hören, dass einige Forderungen des Branchenverbandes Cannabis (BvCw) Berücksichtigung finden. Themen wie ein Kontrollsystem, die Zulassung von Edibles, steuerliche Bemessung basierend auf dem THC-Gehalt und die Ausgabe von Lizenzen werden gerade geprüft.

Ein besonders interessanter Punkt, der geprüft wird, betrifft Fachgeschäfte mit der Möglichkeit zum Konsum vor Ort sowie den Online- und Versandhandel an Privatpersonen.

Es gibt jedoch noch Unklarheiten in Bezug auf die genauen Details der “2. Säule”, insbesondere was den Umfang und die räumliche Begrenzung betrifft. Es wurde nur erwähnt, dass es eine räumliche Begrenzung auf Abgabestellen und für erwachsene Einwohner bestimmter Kreise oder Städte in mehreren Bundesländern geben wird.

Es bleibt also spannend, und wir werden die Entwicklungen rund um das CanG weiterhin aufmerksam verfolgen.

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