Eckpunktepapier 2.0

                                                                         Cannabis Legalisierung noch im April 2023 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat Eckpunkte vorgelegt. Hier mal die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis werden straffrei, eine solche Menge darf auch in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.

Es sind drei Pflanzen (weibliche blühende ) im Eigenanbau erlaubt – geschützt vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche.

Vereine mit maximal 500 Mitgliedern dürfen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und nur an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben. Das Mindestalter ist 18 Jahre.

Die Clubs müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürfen nur eingeschränkt Werbung machen.

Eine aktive Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist verboten. In den Vereinsräumen darf nicht konsumiert werden.

Pro Club-Mitglied dürfen 25 gr. Cannabis pro Tag und max. 50 gr. pro Monat abgegeben werden.

Unter 21-Jährige bekommen maximal 30 gr. pro Monat, zudem soll für sie eine Obergrenze beim Wirkstoffgehalt festgelegt werden.

Die Kosten sollen über die Mitgliedsbeiträge gedeckt werden, gegebenenfalls kommt ein zusätzlicher Betrag je abgegebenes Gramm dazu.

In der Öffentlichkeit ist der Konsum nahe Schulen oder Kitas verboten und in Fußgängerzonen bis 20 Uhr.

Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 gr. oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.

 

Das gesamte Eckpunktepapier 2.0 findet man hier

Quelle: BMfG

 

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