
Details zur Legalisierung – Eckdaten zur Aussage Lauterbachs
Achtung dieser Beitrag ist obsolet: Bitte lesen Sie die aktuelleren Informationen hier:
https://cannabis-akademie.com/2022/11/02/es-geht-voran-wie-sieht-es-aktuell-mit-der-cannabis-legalisierung-aus/
Zur heutigen Feier des Tages hat unser Gesundheitsminister Herr Lauterbach ein Eckpunktpapier zur Legalisierung von Cannabis als Genussmittel vorgelegt.
Im folgenden Bericht haben wir Ihnen die Eckdaten auf einen Blick kurz und prägnant zusammengefasst, was für Sie und ihr zukünftiges Unternehmen hilfreich sein könnte:
- Der Besitz und Erwerb der oben genannten Substanz soll zukünftig bis zu 20g straffrei behandelt werden. Auch die Beschaffung soll nichtmehr strafverfolgbar sein.
- EU- und Völkerrechtlich gesehen ist der Im und Export von Cannabis verboten und darf nicht betrieben werden.
- Der Eigenanbau von bis zu zwei Pflanzen soll erlaubt werden, solange diese unter 15% THC-Gehalt aufweisen können.
- Die oben genannten 15% betreffen alle Erwachsenen (Ü21). Ist der Konsument 18-21 Jahre alt, darf der THC-Gehalt nicht über einen Wert von 10% gelangen, um „cannabisbedingte Gehirnschädigungen“ zu verhindern.
- Cannabis soll aus dem BTMG gestrichen werden, somit sind selbst jugendliche Konsumenten von Strafe befreit. Allerdings sollen Jugendämter zukünftig die Möglichkeit haben, TäterInnen Pflichtteilnahme an Präventionskursen anzuordnen, sofern diese auffällig werden.
Nach dem Jugendschutz und Suchtprävention, hier Lauterbach so:“Schutz vor Gesundheitsrisiken muss zentral eine Rolle spielen! Safety First, hier spielt die Eindämmung des Schwarzmarktes eine schwerwiegende/gewichttragende Rolle, zum anderen würde die Verdrängung des Schwarzmarktes voraussichtlich stärker ausfallen, wenn Genusscannabis auch auf den bequemen und stark an Bedeutung gewinnenden Online-Weg erworben werden kann.“
Daraus lässt sich folgendes schließen: Deutschland will mit dem Online-Handel und der Abgabe in Geschäften, den Schwarzmarkt komplett lahmlegen. Der Handel mit Cannabis ohne Lizenz soll dementsprechend verboten bleiben und auch geahndet werden.
Verboten bleibt auch der Handel mit synthetischen Cannabinoiden. Es wird ein Verkaufsverbot rund um und in Schulen, Kindergärten etc. geben inklusive einer Mindestabstandsregelung zu solchen Einrichtungen.
„Genusscannabis wird in Umverpackung ohne werbendes Design verkauft.“ Das bedeutet hier wird ein Werbeverbot angesprochen, was beinhaltet, dass das Cannabis nur in neutralen Verpackungen verkauft und ausgeschildert werden, sowie keine Werbung im Internet oder öffentlich geschalten werden darf.
Unter die Abgabestellen, die eine regulierte Aushändigung gewährleisten können, sollen lizensierte Unternehmen und Apotheken fallen. Geschäfte mit Lizenzen, dürfen Räume beinhalten welche den Benutzer Möglichkeiten geben zu konsumieren.
Steuerrechtlich soll das Ganze so geregelt werden, dass eine Cannabissteuer eingeführt werden soll. Diese plus der Umsatzsteuer, den Produktionskosten und den einzelnen Anteil der Gehältern der Arbeitnehmer, soll insgesamt zu einem Verkaufspreis gehen, den der aktuelle Schwarzmarkt bietet.
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