Bundestag: Cannabisgesetz beschlossen – Legalisierung ab 01.04.24

Nach über 70 Jahren Verbotspolitik und Falschinformation hat der deutsche Bundestag in einer historischen Abstimmung, am 23.Februar 2024 das neue Cannabisgesetz und damit die (Teil-) Legalisierung beschlossen.

Der Deutsche Bundestag hat einen entscheidenden Schritt in Richtung der Legalisierung von Cannabis unternommen, indem er das Cannabisgesetz (CanG) verabschiedet hat. Dieses Gesetz ermöglicht Erwachsenen den privaten Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum und gestattet den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis. Nichtgewerbliche Anbauvereinigungen dürfen Cannabis für ihre Mitglieder zum Eigenkonsum anbauen und weitergeben, wobei strenge Vorschriften gelten, wie beispielsweise eine Mitgliederbegrenzung auf 500 Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben müssen.

Nachdem anfänglich Bedenken innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion geäußert wurden, insbesondere von Innenpolitikern, scheint der Widerstand überwunden zu sein. Die finale Lesung im Bundestag fand am 23. Februar statt, und das Gesetz soll nun zum 1. April in Kraft treten. Die Verabschiedung dieses Gesetzes markiert das Ende der bisherigen Verbotspolitik und zielt darauf ab, die Prävention zu stärken sowie den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz zu verbessern. Darüber hinaus wird die Entkriminalisierung von Konsumenten und die Bekämpfung des Schwarzmarkts als zentrale Ziele genannt. Um den Kritikern Rechnung zu tragen, wird das Gesetz eine umfassendere Evaluierung beinhalten, die neben den Auswirkungen auf die Gesundheit und den Jugendschutz auch die Effekte auf organisierte Kriminalität und Schwarzmarkt bekämpfen soll.

Dieser Schritt stellt eine signifikante Veränderung in der deutschen Drogenpolitik dar und wird voraussichtlich weitreichende Auswirkungen auf die Gesellschaft und das Justizsystem haben.

Bildquelle: Instagram (Carmen Wegge)

 

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