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Staatlich zugelassene Fernlehrgänge · ZFU 7451824
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Anbauclubs: Die Zuständigkeiten der Länder

Hier seht Ihr eine Übersicht der Behörden, die in den einzelnen Bundesländern für die Lizenzvergabe und Überwachung der Cannabis-Anbauvereinigungen zuständig sind.

Die Liste ist leider noch nicht vollständig, wird aber regelmäßig aktualisiert.

 Bundesland  Zuständige Behörde
 Baden-Württemberg Erlaubnis: Regierungspräsidium Freiburg zuständig. Überwachung: Regierungspräsidium Tübingen
 Bayern  Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit -LGL-
 Berlin  n.b.
 Brandenburg   Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
 Bremen  Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
 Hamburg   Bezirksamt Hamburg-Altona Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Abteilung Gewerberecht und Marktwesen Abschnitt Cannabis Anbauvereinigungen
 Hessen Regierungspräsidium Darmstadt
 Mecklenburg-Vorpommern  n.b.
 Niedersachen  Landwirtschaftskammer
 Nordrhein-Westfalen Entwurf liegt vor, Bezirksregierungen NRW sollen zuständig sein
 Rheinland-Pfalz   Landesamt für Soziales Jugend und Versorgung
 Saarland  n.b.
 Sachsen  Landesdirektion Sachsen (LDS)
 Sachsen-Anhalt Landesamt für Verbraucherschutz (LAV)
 Schleswig-Holstein  Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt)
 Thüringen  n.b.

Stand: 21.06.24

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